Antioxidantien

An Entstehung und Fortschreiten von Tumorerkrankungen können sogenannte „freie Radikale“ beteiligt sein, die in der Lage sind, die Zellen und die Erbinformation im Zellkern zu schädigen.
Der menschliche Körper verfügt über Schutzmechanismen gegen die schädigenden Wirkungen dieser freien Radikale. Dafür benötigt er u.a. verschiedene Vitamine und Mineralstoffe, die Antioxidantien genannt werden: vor allem sind dies Vitamin C, Vitamin E, Karotinoide und die Spurenelemente Selen und Zink.

Bei einer ausgewogenen vitalstoffreichen Ernährung mit viel Obst und Gemüse ist der menschliche Organismus normalerweise ausreichend mit diesen Substanzen versorgt. In Folge einer antitumoralen Behandlung mit Strahlen- und Chemotherapie besteht jedoch ein deutlich höherer Bedarf an diesen Vitalstoffen, so dass von vielen Ärzten eine Nahrungsergänzung mit Antioxidantien empfohlen wird.
Ob die Antioxidantien bereits zusätzlich zu Strahlen- und Chemotherapie gegeben werden sollten oder erst im Anschluss an die antitumorale Behandlung, darüber herrscht zur Zeit noch Uneinigkeit, weil leider nur sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu dieser Fragestellung vorliegen. Daher sollte eine Einnahme immer mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.

Auch über die richtige Dosierung gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen. Wir empfehlen den Einsatz von Mischpräparaten mit ca. 200 Milligramm (mg) Vit C, ca. 36 mg Vit E, ca.4-6 mg ß-Karotin und ca. 60-100 Mikrogramm (µg) Selen auf Hefebasis. Dosierungen von bis zu 10 mg ß-Karotin (bei Nichtrauchern), 1000 mg und mehr Vitamin C, 200-800 mg Vitamin E und 200-400 µg Selen sind noch als unbedenklich anzusehen. Höhere Dosen von Selen und Zink über einen längeren Zeitraum sollten allerdings nur nach Kontrolle des jeweiligen Blutwertes und bei bestehendem Mangel eingesetzt werden (Selen im Vollblut unter 85 µg/l; Zink im Serum unter 0,7 mg/l).
Übliche Dosierungen sind dann 10 bis 25mg Zink und ca. 200µg und mehr Selen.

Als Nahrungsergänzungsmittel sind Vitamine und Spurenelemente nicht erstattungsfähig und müssen somit vom Patienten selbst gekauft werden. Lediglich Selen kann über die gesetzliche Krankenkasse verordnet werden, wenn nachgewiesenermaßen ein Selenmangel vorliegt und es in anorganischer Form und in Dosierungen über 50 µg rezeptiert wird.

 

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